Ist Ihre Website noch gesetzeskonform?
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ziemlich langes Wort und dennoch ziemlich wichtiger Beweggrund.
Die Gesetzesänderung betrifft vor allem B2C-Unternehmen in Deutschland: Wer mehr als zehn Mitarbeitende hat und eine Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro ausweist, muss sicherstellen, dass Website, Online-Shop und Apps barrierefrei zugänglich sind. Wer das nicht tut, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Aber, wie sieht eine barrierefreie Webseite überhaupt aus?
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit heißt: Alle Menschen können digitale Angebote nutzen, und das unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. So weit, so klar. Für Ihre Website und digitalen Produkte bedeutet das konkret, dass alle Bilder aussagekräftige Alternativtexte haben und Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen sind. Sorgen Sie außerdem für gut lesbare Farbkontraste und Schriftgrößen und stellen Sie sicher, dass Ihre Seite vollständig per Tastatur navigierbar ist.
Warum barrierefreie Webseiten Ihnen zugutekommen
Die Umsetzung ist kein „Nice to have“ mehr, sondern seit dem Sommer 2025 verpflichtend, auch für mittelständische Unternehmen. Allerdings ist digitale Barrierefreiheit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht, sie bringt auch neue Chancen mit sich. Hier kommen vier Vorteile, zu denen eine barrierefreie Webseite beiträgt:
- Reichweite steigern
- SEO-Treffer verbessern
- Image aufwerten
- Zukunftssicherheit gewinnen
Fazit: Machen Sie Ihre Website fit für die Zukunft
Eine barrierefreie Website bedeutet auf den ersten Blick viel Arbeit. Wir finden aber: Es lohnt sich! Nicht nur Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen, darüber hinaus fühlt sich eine Gruppe von Menschen angesprochen und inkludiert – und kann Ihre Inhalte mühelos konsumieren.
Sie wissen nicht so richtig, wo Sie anfangen sollen? Wir helfen Ihnen! Starten Sie jetzt mit einem professionellen Barrierefreiheits-Check. Wir analysieren Ihre Website, identifizieren Lücken und zeigen, wie nutzerfreundlich Sie aufgestellt sind.
Fragen & Antworten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Es trat am 28. Juni 2025 in Kraft.
Alle B2C-Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme über zwei Millionen Euro.
Bilder benötigen einen Alternativtexten, Videos brauchen Untertitel oder Transkripte. Außerdem müssen Farbkontraste und Schriftgrößen gut lesbar sein und die Navigation sollte auch per Tastatur funktionieren.
Bessere Usability, höhere Google-Rankings, mehr Reichweite – und ein klares Zeichen für Inklusion.
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